Die Anzahlung

Für jeden Decksprung fällt eine Anzahlung in Höhe von 250€ an. Diese ist direkt bei Vertragsschluss fällig und ist nicht rückerstattbar. Die Anzahlung wird auf die Decktaxe angerechnet.

Die Decktaxe

Die restliche Decktaxe wird vor der ersten Bedeckung bzw vor dem ersten Samenversand fällig. (Decktaxe abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung).

Die Lebendfohlengarantie

Wenn eine Stute nicht tragend wird entsteht keine Lebendfohlengarantie. Sofern eine Stute tragend wird, jedoch kein lebensfähiges Fohlen auf die Welt bringt, müssen Sie im Folgejahr keine erneute Decktaxe bezahlen, sondern nur die „ReBreeding-Fee“ in Höhe von 50% der Decktaxe, sowie die Nebenkosten (Samen, Handling, Versand, etc).

Allgemeine Hinweise

Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte unserem Deckvertrag, den auf dieser Seite herunterladen können.

Mehrwertsteuer

Alle Preise inklusive MwSt.